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VG Ansbach, 18.04.2012 - AN 10 K 12.00209 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entzug der Fahrerlaubnis; Konsum von Kokain; Konsumnachweis durch eigene Angaben; Konsumnachweis durch Feststellungen im Strafverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- OVG Brandenburg, 22.07.2004 - 4 B 37/04
Zum Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaligem Amphetaminkonsum
Auszug aus VG Ansbach, 18.04.2012 - AN 10 K 12.00209
An diese normative Wertung sind die Behörden und die Gerichte gebunden, solange im Einzelfall keine Umstände vorliegen, welche ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen, die Regelannahme (vgl. hierzu die Vorbemerkung zur Anlage 4 zur FeV) also entkräften könnten (vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 23.5.2000 - VRS 99, 238; OVG Brandenburg vom 22.7.2004, VRS 107, 397 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 2213/01
Fahreignungszweifel nach Kokainkonsum
Auszug aus VG Ansbach, 18.04.2012 - AN 10 K 12.00209
Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge des Verordnungsgebers ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die wegen seiner besonderen Gefährlichkeit im Falle des Konsums erfolgte (vgl. OVG Koblenz Beschluss vom 21.11.2000 - 7 B 11967/00; OVG Weimar Beschluss vom 30.9.2002 VRS 103, 391; VGH Mannheim Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01; VGH München Beschluss vom 12.8.2002 - 11 CS 02.1816). - OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2000 - 7 A 12289/99
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Kokain
Auszug aus VG Ansbach, 18.04.2012 - AN 10 K 12.00209
An diese normative Wertung sind die Behörden und die Gerichte gebunden, solange im Einzelfall keine Umstände vorliegen, welche ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen, die Regelannahme (vgl. hierzu die Vorbemerkung zur Anlage 4 zur FeV) also entkräften könnten (vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 23.5.2000 - VRS 99, 238; OVG Brandenburg vom 22.7.2004, VRS 107, 397 m.w.N.).
- OVG Thüringen, 30.04.2002 - 2 EO 87/02
Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Entziehung der …
Auszug aus VG Ansbach, 18.04.2012 - AN 10 K 12.00209
Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge des Verordnungsgebers ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die wegen seiner besonderen Gefährlichkeit im Falle des Konsums erfolgte (vgl. OVG Koblenz Beschluss vom 21.11.2000 - 7 B 11967/00; OVG Weimar Beschluss vom 30.9.2002 VRS 103, 391; VGH Mannheim Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01; VGH München Beschluss vom 12.8.2002 - 11 CS 02.1816). - OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 7 B 11967/00
Auszug aus VG Ansbach, 18.04.2012 - AN 10 K 12.00209
Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge des Verordnungsgebers ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die wegen seiner besonderen Gefährlichkeit im Falle des Konsums erfolgte (vgl. OVG Koblenz Beschluss vom 21.11.2000 - 7 B 11967/00; OVG Weimar Beschluss vom 30.9.2002 VRS 103, 391; VGH Mannheim Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01; VGH München Beschluss vom 12.8.2002 - 11 CS 02.1816). - VGH Bayern, 08.03.2006 - 11 CS 05.1572
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Ecstasykonsum ohne …
Auszug aus VG Ansbach, 18.04.2012 - AN 10 K 12.00209
Es obliegt insoweit dem Betroffenen, durch schlüssigen Vortrag die besonderen Umstände darzulegen und nachzuweisen, die ein Abweichen von der Regelvermutung rechtfertigen sollen (so BayVGH, Beschluss vom 8.3.2006 - 11 CS 05.1572 - ). - VGH Bayern, 23.11.2010 - 11 CS 10.2550
Streitwertfestsetzung bei Entzug oder Erteilung einer Fahrerlaubnis für mehrere …
Auszug aus VG Ansbach, 18.04.2012 - AN 10 K 12.00209
Ist Gegenstand der Klage eine Fahrerlaubnis "zwischen" den Klassen C1 und C, ist dann aber auch die weitere Rechtsprechung des BayVGH (Beschluss vom 23.11.2010 - Az. 11 CS 10.2550 ) zu berücksichtigen, nach der im Verfahren, welche neben der Erteilung oder dem Entzug einer Fahrerlaubnis der Klassen C1 (E), C (E), D1 (E) oder D (E) auch die Fahrerlaubnis Klasse B zum Gegenstand haben, die Klasse B auch bei der Streitwertbemessung zusätzlich anzusetzen ist. - VGH Bayern, 08.04.2003 - 11 CS 02.2775
Auszug aus VG Ansbach, 18.04.2012 - AN 10 K 12.00209
Für den Eignungsausschluss im Falle eines Konsums von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ist somit in der Regel maßgeblich allein die (erwiesene) Tatsache eines solchen Konsums, unabhängig davon, wann und in welchem Umfang ein solcher Konsum erfolgt ist, somit selbst im Falle eines nur einmaligen Konsums (vgl. BayVGH Beschluss vom 12.8.2002 - 11 CS 02.1816) und unabhängig davon, ob unter dem Einfluss eines solchen Betäubungsmittels ein Kfz geführt worden war (so ausdrücklich BayVGH Beschluss vom 8.4.2003 - 11 CS 02.2775). - VGH Bayern, 24.11.2008 - 11 CS 08.2665
Kokainkonsum; Entziehung der Fahrerlaubnis; kein Sonderfall im Sinne der …
Auszug aus VG Ansbach, 18.04.2012 - AN 10 K 12.00209
Für eine Fahrerlaubnis der Klasse CE 79 ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa Beschluss vom 24.11.2008 - Az. 11 CS 08.2665 ) ein Mittelwert aus den Streitwerten für eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C zu bilden, welchem ein Streitwert für die Klasse E hinzuzufügen ist ([5000 + 7500] : 2 + 2500 = 8750).